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Fördergeber nicht belegt
Quelle: rlp.ermoeglicher.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als Unternehmen, Handwerksbetrieb oder als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe mit guter Bonität mit einer Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten. Sie bekommen die Bürgschaft unter anderem zur Finanzierung folgender Vorhaben: Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/Markteinführungskosten, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 10 Arbeitstagen können sich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessern. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1 Million. Die Bürgschaft deckt bis zu 50 Prozent der Kreditsumme ab. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei Investitionen höchstens 15 Jahre, bei der Finanzierung von Baumaßnahmen höchstens 23 Jahre und bei Betriebsmittelverbürgungen 10 Jahre. Die Bürgschaft beantragen Sie bitte zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz weitergeleitet.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Rheinland-Pfalz investieren, ein Rating Ihrer Hausbank mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 0,9 Prozent nachweisen und Jahresabschlüsse für mindestens 2 volle Geschäftsjahre vorlegen. Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhabens. Soweit möglich sind normalerweise bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften. Von der Förderung ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/Übernahmefinanzierungen.
Quelle: Bürgschaft Premium — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.