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Fördergeber nicht belegt
Quelle: bb-h.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder als bestehendes Unternehmen durch die direkte Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt die Erstprüfung für Ihren Kredit und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln. Sie erhalten die Bürgschaft für Neu-/Franchisegründungen, tätige Beteiligungen (Teilhabe an einem bestehenden Unternehmen), Übernahme (Kauf) von Betrieben, Betriebserweiterungen/-verlagerungen, Anlageinvestitionen (Immobilienerwerb, Bauvorhaben, Einrichtungen, Maschinen), Warenlager, Betriebsmittel, Avalkredite. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und bis zu 60 Prozent für Betriebsmittel. Unternehmen, die vor höchstens 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, erhalten maximal 80 Prozent. Der Fremdkapitalbedarf kann für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen bis zu EUR 450.000, bei Unternehmensnachfolgen und bestehenden Unternehmen bis zu EUR 650.000 betragen. Ihren Antrag richten Sie bitte direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die noch keine Hausbank für die Finanzierung ihrer Geschäftsidee gefunden haben oder deren Geschäftsaufnahme noch nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Investitionsort in Hessen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und bankübliche Sicherheiten stellen, soweit dies möglich ist. Bestandsunternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Ihre bereits bestehende Bankverschuldung beläuft sich auf höchstens EUR 500.000. Sie besitzen laut letztem Jahresabschluss ein positives Eigenkapital. Sie konnten beziehungsweise können ausreichende Erträge erwirtschaften.
Quelle: Bürgschaft ohne Bank (BoB) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.