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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: isb.rlp.de
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Betriebsberatung durch eine externe Beraterin oder einen externen Berater benötigen. Sie bekommen die Förderung im Mittelstandberatungsprogramm für Beratungen über strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung sowie Beratungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden. Innerhalb von 3 Jahren sind je Unternehmen maximal 15 Tagewerke förderfähig. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß der KMU -Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse müssen dort zum Einsatz kommen. Die externen Beratungsleistungen sind von Hochschullehrenden, Forschungseinrichtungen oder Beratungsunternehmen durchzuführen, die (beziehungsweise deren Personal) über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur, Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben. Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oder das Management auf Zeit beziehen.
Quelle: Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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