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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Quelle: berufliche-weiterbildung.rlp.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als Unternehmen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF+ ) bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Sie bekommen die Förderung für die Teilnahme Ihrer Beschäftigten an externen Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieterinnen und Weiterbildungsanbieter. Dies können zum Beispiel Inhouse-Seminare oder -Lehrgänge sein. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je teilnehmender Person und bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal EUR 1.500 je Person. Je Kalenderjahr können Sie maximal EUR 30.000 bekommen. Sie bekommen keine Förderung, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme unter EUR 100,00 liegen (Bagatellgrenze). Sie bekommen auch keine Förderung für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten der Weiterbildungsteilnehmenden. Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme wird für die Beschäftigten Ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie wählen eine Maßnahme aus, die von einem akkreditierten Weiterbildungsträger angeboten wird. Die betriebliche Weiterbildungsmaßnahme für Ihre Beschäftigten darf nicht mehr als 120 Stunden umfassen. Ihr Weiterbildungsvorhaben muss zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen der Erwerbstätigen beitragen und sich an den Bedarfen Ihres Unternehmens orientieren. Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen/Betriebe und Unternehmen/Betriebe in öffentlicher Hand, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne EU , Weiterbildungen, für die bereits vor Erhalt der Bewilligung eine Anmeldung erfolgt ist oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der unternehmensexternen Weiterbildungsanbieterin oder dem Weiterbildungsanbieter erfolgt ist, Weiterbildungen, die vor Erhalt der Bewilligung begonnen wurden, Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.
Quelle: Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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