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Fördergeber nicht belegt
Quelle: foerderdatenbank.de
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an Ihrem kleinen und mittleren Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht zustande käme. Gefördert werden Beteiligungen, die ein nachhaltig wettbewerbsfähiges Unternehmen schaffen oder sichern und die die Eigenkapitalbasis eines Unternehmens stärken oder dessen Finanzverhältnisse konsolidieren. Sie können mit der Beteiligung vor allem folgende Vorhaben finanzieren: Kooperationen, Innovationsprojekte (auch die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen, Erbauseinandersetzungen, Unternehmensnachfolgen, in Ausnahmefällen das Ausscheiden von Gesellschaftern. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Summe, mit der die Kapitalbeteiligungsgesellschaft sich an Ihrem Unternehmen beteiligt, und der vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr. Die mögliche Beteiligungssumme darf normalerweise EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Beteiligung bis zu EUR 2,5 Millionen betragen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Ertragskraft Ihres Unternehmens und Ihre fachlichen und kaufmännischen Kompetenzen müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Die Laufzeit der garantierten Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen und darf 10 Jahre nicht überschreiten. Eine Beteiligung ist ausgeschlossen, wenn sie zur Sanierung Ihrer Finanzverhältnisse dienen soll.
Quelle: Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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