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Fördergeber nicht belegt
Quelle: mbg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen; Fördergebiet: DE-BW
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung Ziel und Gegenstand Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt etablierte Unternehmen bei der Finanzierung konkreter Vorhaben. Mitfinanziert werden unter anderem Betriebs- und Kapazitätserweiterungen, Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung, Umstellungen bei Strukturwandel, Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen in Baden-Württemberg. Voraussetzungen Es muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorgelegt werden. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Sanierungen sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu EUR 1,5 Millionen. Antragsverfahren Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet. Quelle Produktinformation der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH vom 27. März 2023. Wichtige Hinweise Eine Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank (Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung) ist möglich. Mit Ausnahme der persönlichen (Teil-)Garantie der Gesellschafter sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.
Quelle: Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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