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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: mags.nrw · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich zur Förderung der Arbeitsagentur die Kosten für Personal für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal EUR 6.300 pro Stelle und Monat für Personal für herausgehobene Projektmitarbeit und maximal EUR 6.060 pro Stelle und Monat für Personal für Projektmitarbeit. Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führt die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH ? G.I.B. vor Antragstellung gemeinsam mit der Regionalagentur, dem Transferträger, dem abgebenden Unternehmen und der Arbeitsagentur ein Erstgespräch. In der 2. Stufe erfolgen die Antragstellung und Beratung über die zuständige Regionalagentur und die G.I.B. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben, von Insolvenz bedroht beziehungsweise insolvent sind, sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Antragsbrechtigung nachweisen. Sie haben einen Transfersozialplan abgeschlossen. Bevor die Fördermittel ausgezahlt werden, muss ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept vorgelegt werden.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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