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Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: landwirtschaftskammer.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung berufsbezogener Informationsveranstaltungen und Lehrgänge in der Landwirtschaft und im Gartenbau vor allem zu folgenden Themen: Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren, Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung, Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind, Grundlagenwissen aus anderen EU -Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf die Betriebsführung, Grundlagenwissen zu Beratungsthemen nach Artikel 15 der ELER -Verordnung, Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren. Sie können die Maßnahmen auch als Online- oder Hybridveranstaltungen durchführen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihrem Vorhaben 60 Prozent bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Organisationen der Landwirtschaft, die im Bereich der beruflichen Information und Weiterbildung tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind von der Bewilligungsbehörde zur Durchführung entsprechender Maßnahmen zugelassen. An der geplanten Maßnahme nehmen mindestens 7 Personen teil. Die Teilnehmenden müssen mehr als die Hälfte des Lehrgangs besucht haben, dies muss durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bestätigt werden. Teilnehmende der geplanten Maßnahme sind in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich oder Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung oder haupt- oder ehrenamtliche Mitglieder anerkannter Natur- oder Umweltschutzorganisationen oder arbeitslos und vor der Arbeitslosigkeit in einem landschaftlichen Beruf ausgebildet worden oder in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig gewesen. Der Wohnsitz oder das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis der Teilnehmenden befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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