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Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Quelle: berlin.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 2 erhalten Sie die Förderung für die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt höchstens EUR 100.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt nach dem Windhundverfahren.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen. Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden. Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten. Die Einführung Ihres Umwelt-/Energiemanagementsystems muss direkt oder indirekt einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz leisten oder lokale Umweltbelastungen (Lärm- oder Schadstoffemissionen) mindern. Für Ihr Umwelt- beziehungsweise Energiemanagementsystem muss eine externe Auditierung, Zertifizierung oder Validierung mit Registrierung erforderlich sein und das System darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.
Quelle: Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) ? Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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