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Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Quelle: foerderung.landwirtschaft-bw.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ). Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen Unternehmen und Einkommenskombinationen, Ackerbau, Sonderkulturen, Ökolandbau, Tierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit, Biodiversität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsmodul. Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg ?Service-BW? ein. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben. Begünstigte des Förderprogramms sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ihre Beratung muss die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus dem entsprechenden Modulstammblatt erfüllen. Sie müssen die Mindestberatungsstunden gemäß Modulstammblatt erbringen. Sie müssen in die Organisationsstruktur des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) eingebunden sein oder am AKIS teilnehmen. Sie stellen die Durchführung einer neutralen Beratung sicher. Ihre Beratungskräfte müssen über einen entsprechenden Bildungsabschluss, ausreichende Berufserfahrung sowie fachliche, fachrechtliche und methodische Qualifizierungen verfügen. Sie schließen mit den landwirtschaftlichen Betrieben einen Beratungsvertrag schriftlich ab.
Quelle: Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.