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Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Quelle: wm.baden-wuerttemberg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung, Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase, Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen, EU -Beratungen, Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen, Weiterbildungsberatungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 350,00 je Tagewerk à 8 Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden maximal 2 Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst. Für Handwerksbetriebe ist die Beratung durch Beratende der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände im Umfang von maximal 4 Beratungstagewerken überwiegend kostenlos. Für Lotsen- und Erstberatungen beträgt die maximal geförderte Beratungsdauer 1,5 Tagewerke pro Gründungs-/Übernahmevorhaben. Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden: Industrie: RKW Baden-Württemberg Handels- und Dienstleistungsunternehmen: Einzelhandel: Einzelhandelsverband Baden-Württemberg Gaststätten/Hotellerie: Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg Groß- und Außenhandel: Verband für Dienstleistung, Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg e.V. Architekten: Architektenkammer Baden-Württemberg Buchhandel, Verlage: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Agrargewerbliche Wirtschaft: Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. Handwerksbetriebe: Ihre Handwerkskammer oder Ihr Landesinnungsverband
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung. Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen, natürliche Personen mit Gründungsabsichten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das begünstigte Unternehmen hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die Beratungen gehen über Informationen hinaus. Die Mindestdauer für eine geförderte Beratung beträgt grundsätzlich 2 Stunden. Für die Umweltschutzberatungen, die EU -Beratungen und die Beratungen zu Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen beträgt die Mindestdauer für eine geförderte Beratung 1 Stunde. Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften mit Mehrheit beteiligt sind.
Quelle: Beratungen für den Mittelstand — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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