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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Quelle: iuk-bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung. Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten Informations- und Kommunikationstechnik und elektronische Systeme. Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind vor allem folgende Themen förderfähig: Hardware- und Softwareengineering, Daten- beziehungsweise Wissensmanagement, Mensch-Maschine-Kommunikation, Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme, Datennetze für intelligente Infrastrukturen (zum Beispiel Energie, Mobilität und andere), Automatisierung und intelligente Produktion, Kommunikationsnetze, technische Informationstechnologie-Dienstleistungen, Informationstechnologie-Sicherheit, Quantentechnologie. Auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sind vor allem folgende Themen förderfähig: Entwurf komplexer elektronischer und informationstechnologischer Systeme, Systemintegration, Fertigungstechnologien für elektronische Systeme, Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik, Mikrosysteme, Sensorik, Aktorik, Mechatronische Systeme, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen, Quantentechnologie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 % und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 % gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens. Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten. Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP). Ihr Verbundvorhaben ist als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern angelegt, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.
Quelle: Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) ? Digitalisierung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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