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Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Quelle: wm.baden-wuerttemberg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung). Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erstausstattung, Modernisierung der Ausstattung, Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden, bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent. Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 23 Berufliche Weiterbildung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben dient der Entwicklung oder der Erhaltung eines bedarfsgerechten und ausgewogenen Netzes überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder der Weiterentwicklung fachlicher Schwerpunkte in bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Baden-Württemberg. Ihr Projekt ist fachlich begründet und entspricht den örtlichen Erfordernissen. Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die Räumlichkeiten schaffen oder Bereichen zuzurechnen sind, die unmittelbar der Aus- und Fortbildung dienen oder in denen Maßnahmen, die eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglicht oder unterstützt werden. Sie gewährleisten die ausreichende Auslastung der Einrichtung. Sie stellen sicher, dass die erforderlichen Lehrkräfte zur Verfügung stehen und die laufenden Kosten des Lehrbetriebs aufgebracht werden können. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Sie halten die Zweckbindungsfristen ein. Nicht gefördert werden Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Verbrauchsmittel, Unterrichtsmaterial.
Quelle: Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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