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Fördergeber nicht belegt
Quelle: sikb.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Bürgschaftsbank Saarland entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Vorhaben von Betriebsgründungen, Beteiligungen an Unternehmen, Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen sowie Betriebsmittelbedarf. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1,25 Millionen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab. Die Bürgschaft beantragen Sie digital bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Saarland weitergeleitet.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland und Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in diesen Bereichen, Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredites als tätige Teilhaberin und Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art im Saarland beteiligen wollen, mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen, Bauträger oder sonstige Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise Erwerberinnen und Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind. Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind sachlich und persönlich kreditwürdig. Ihr Vorhaben ist förderungswürdig und wirtschaftlich vertretbar. Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern. Einen bereits gewährten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen. Sie können nicht Kredite zur Sanierung Ihres Unternehmens verbürgen lassen.
Quelle: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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