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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: ausbildung-weltweit.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF ) unterstützt Sie bei Projekten, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden, also von Personen in einer beruflichen Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung oder einer anderen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, Auslandsaufenthalte von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung und deren Besuche im Vorfeld, um die Auslandsaufenthalte der Auszubildenden vorzubereiten. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Personalausgaben werden mit der Förderung nicht finanziert. Ihren Antrag stellen Sie innerhalb der festgelegten Terminfrist bei der vom BMBF beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Berufsbildung ( BIBB ). Die Förderung ?AusbildungWeltweit ? Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern? ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+: Sie gilt auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und berufliche Schulen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben, einen ? Letter of Intent ? (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Partnereinrichtung die Maßnahme aktiv unterstützt, und mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen. Die Dauer der geförderten Auslandsaufenthalte beträgt: für Auszubildende mindestens 3 Wochen bis maximal 3 Monate, für das Bildungspersonal mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 2 Wochen, für vorbereitende Besuche mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 1 Woche. Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind.
Quelle: AusbildungWeltweit ? Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.