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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Quelle: rp-kassel.hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung bei der Ausbildung von sozial und/oder individuell benachteiligten jungen Menschen in Voll- oder Teilzeit. Die Förderung erhalten Sie für die Ausbildung in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz ( BBiG ), der Handwerksordnung (HwO) oder vergleichbaren Regelungen wie zum Beispiel Altenpflegeberufe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Jahr beziehungsweise EUR 1.000 für das 4. Ausbildungsjahr, maximal jedoch EUR 7.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verwaltungen und sonstige Ausbildungseinrichtungen mit Ausnahme von Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes. Wenn Ihr Unternehmen auf seine Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen ( UN -BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinweist, kann es bevorzugt gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein Ausbildungsverhältnis mit einer Person handeln, die bei Ausbildungsbeginn mit Erstwohnsitz in Hessen gemeldet ist, über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG , der HwO oder einer vergleichbaren Regelung verfügt und eine soziale oder individuelle Benachteiligung hat; dazu gehören auch Migrantinnen und Migranten sowie Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit guter Bleibeperspektive. Die Benachteiligung der oder des Jugendlichen muss durch geeignete Stellen nachgewiesen werden, zum Beispiel durch eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, des zuständigen Jobcenters, durch ärztliches Attest, eine Bescheinigung der Schule, Abgangszeugnis einer Förderschule oder durch entsprechenden Nachweis darüber, dass die Person noch nicht lange in Deutschland lebt und noch nicht genügend Sprachkenntnisse hat. Eine Förderung erhalten Sie vor allem für Jugendliche aus Förderschulen und ehemalige Förderschülerinnen und Förderschüler sowie junge Menschen im Grenzbereich einer anerkannten Lernbehinderung. Eine Förderung erhalten Sie für Jugendliche, die die Schulzeit mit maximal einem Hauptschulabschluss beendet haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse mit Ehegattinen und Ehegatten oder Verwandten 1. und 2. Grades.
Quelle: Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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