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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Quelle: aufbaubank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Thüringen unterstützt den Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in den Aufbau und/oder Betrieb von Breitbandinfrastrukturen eines privaten Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung, den Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur (Verlegung von Leerrohren, Ausstattung mit unbeschaltetem Glasfaserkabel, Tiefbauleistungen, die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten) zur Nutzung durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Betreibermodell) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung. Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von kostenfreien WLAN-Angeboten im öffentlichen Raum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei zentralen Antragstellern, die regional übergreifend für mehrere Gemeinden den Breitbandausbau übernehmen, beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei WLAN -Angeboten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 10.000, bei Anträgen von WLAN -Angeboten EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars an die Thüringer Aufbaubank.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen, privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden und von der Kommune für den Ausbau des Breitbandnetzes beauftragt wurden sowie öffentlich-rechtliche Betriebe und maßgeblich aus öffentlichen Haushalten finanzierte Einrichtungen im Freistaat Thüringen sowie privatrechtliche Unternehmen in Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Eine Weitergabe der Zuwendung an Dritte ist unter Beachtung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinie möglich. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen. Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens müssen Sie ausschließen, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre eine marktgetriebene Versorgung mit gigabitfähigen Netzen zu erwarten ist. In Ihrem Erschließungsgebiet ist noch kein Netz vorhanden, das zuverlässig 100 Mbit/s im Download übertragen kann (Aufgreifschwellen). Als antragstellende Gebietskörperschaft müssen Sie Letztbegünstigte in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Sie müssen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur bestehende Infrastrukturen so weit wie möglich nutzen. Geförderte WLAN -Hotspots sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein sowie einen Zugang zu nichtgewerblichen Zwecken für die Mindestbetriebsdauer zeitlich dauerhaft kostenlos ermöglichen.
Quelle: Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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