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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Quelle: berlin.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Sie erhalten die Förderung für Behandlungen im 2. und 3. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus maximal 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten, höchstens jedoch EUR 800,00 für eine In-vitro-Fertilisation beziehungsweise EUR 900,00 für eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Behandlungsbeginn und für jede Behandlung gesondert beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche weibliche Paare in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die sich einer Behandlung der assistierten Reproduktion im Land Berlin unterziehen. Sie dürfen nicht dauernd getrennt von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin leben und müssen Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung und dem Behandlungsbeginn in Berlin haben. Ihre Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt und der Kinderwunschbehandlung eine Erfolgsaussicht attestiert werden. Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren wird die Eizelle der behandelten Partnerin verwendet. Fremdsamenspenden sind bei medizinischer Notwendigkeit unter bestimmten Bedingungen sowie bei weiblichen gleichgeschlechtlichen Paaren möglich. Sie beide haben das 25. Lebensjahr zum Beginn der Behandlung vollendet. Als reproduktionsmedizinisch behandelte Frau haben Sie das 40. Lebensjahr, als Partnerin oder Partner das 50. Lebensjahr zum Beginn der Behandlung noch nicht vollendet. Sie müssen die Behandlung in einer für den Zweck genehmigten Praxis oder Einrichtung in Berlin durchführen lassen.
Quelle: Assistierte Reproduktion — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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