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Fördergeber nicht belegt
Quelle: regierung.niederbayern.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen haben. Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung bekommen, wenn Sie die Kursteilnehmenden vor oder nach dem Unterricht sozialpädagisch betreuen oder ihnen allgemeine Hilfestellungen in allen Lebenslagen geben. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Kursbeginn an die Regierung von Niederbayern.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Kurse sind Personen, deren Kompetenzen im Lesen oder Schreiben den Alpha-Level 3 nicht überschreiten und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Sie legen ein Projektkonzept, das Sie in planmäßiger und beständiger pädagogischer Arbeit selbst erstellt und verantwortet haben, sowie Referenzen oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel vor. Die im Rahmen Ihrer Kurse eingesetzten Lehrkräfte sind fachlich qualifiziert. Sie bieten Kurse an, die mindestens 60 und höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen. Die Mindestteilnehmendenzahl Ihrer Kurse liegt am 3. Unterrichtstag (Stichtag) grundsätzlich bei 3 Personen. Diese Personen dürfen nicht nach den Fördereckpunkten des Modellprojekts ?Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende? teilnahme- oder zugangsberechtigt sein. Sie stellen bei den teilnehmenden Personen zu Beginn des Lehrgangs den Leistungsstand fest, ermitteln den Lernfortschritt möglichst zum Ende des Lehrgangs und dokumentieren das Ergebnis. Wenn Sie die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen für die Kursteilnehmenden anbieten, können Sie je nach Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten eines Lehrgangs zwischen bis zu 30 und bis zu 40 zusätzliche Unterrichtseinheiten geltend machen. Die Betreuungs- oder Hilfestellungsstunden sind im Klassenbuch zu dokumentieren und im Sachbericht gesondert auszuweisen. Sie müssen sich mit mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen.
Quelle: Alpha+ Besser lesen und schreiben — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.