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Das Saarland unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen in die Verbesserung der Leistungsfähigkeit vorhandener Abwasserbehandlungsanlagen, in die Reduzierung der hydraulischen Belastung von bestehenden Abwasseranlagen sowie in die Verbesserung der Gewässerqualität. Sie bekommen die Förderung für Investitionsmaßnahmen zur Entflechtung oder zur Reduzierung der Einleitung von Fremd- und Niederschlagswasser in Abwasseranlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudien zur Konkretisierung des Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzeptes, Umsetzung kommunaler Förderprogramme zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung, messtechnische Ausrüstung von bedeutenden Regenwasserentlastungsanlagen, Neubau und Nachrüstung der P-Fällung auf Abwasseranlagen sowie externe Gewässerschutzbeauftragte der Kommunen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Vorhaben. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen die Gemeinden die Aufgaben für die Abwasserbeseitigung übertragen haben, oder der Entsorgungsverband Saar. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihre Investitionsmaßnahmen innerhalb einer Abwasseranlage mit erhöhter Fremdwasserbelastung durch und weisen die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen nach. Bei Bewirtschaftungsstudien muss der Planungsbereich Ihrer Studie mindestens einen Gemeinde- oder Stadtbezirk umfassen. Ihr kommunales Förderprogramm muss eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren haben. Regenwasserentlastungsanlagen müssen sich innerhalb von Abwasseranlagen mit erhöhter Fremdwasserbelastung befinden oder das Gewässer hydraulisch/stofflich signifikant belasten. Der Neubau oder die Nachrüstung der P-Fällung auf Abwasseranlagen entspricht den Bestimmungen des Maßnahmenprogramms der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie stellen sicher, dass der oder die Gewässerschutzbeauftragte extern beauftragt wird. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionsmaßnahmen, die der inneren und/oder äußeren Erschließung neuer oder der Erweiterung vorhandener Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete dienen.
Quelle: Aktion Wasserzeichen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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