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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Quelle: smul.sachsen.de
Das Land Sachsen unterstützt Sie beim Absatz von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung erhalten Sie für die Teilnahme an Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte, Werbung und andere absatzfördernde Maßnahmen ohne einzelbetriebliche und auf einzelne Produkte sowie deren Herkunft bezogene Angaben, Studien zur Marktsituation und Marketingkonzeptionen, Qualitätsprogramme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von Lebensmitteln hoher Qualität, Vorhaben zum Wissenstransfer oder zur Zusammenarbeit, die zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte beitragen, Regionalmanagement für Bio-Regio-Modellregionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Art Ihrer Organisation. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Absatzgemeinschaften und Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Vereine und Verbände der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes, Organisationen und Verbände des Tourismus, Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Marktforschung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft betreiben, Erzeugergemeinschaften, -zusammenschlüsse und -organisationen sowie Kantinen und Caterer. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihren Vorhaben muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen und/oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteuren der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft handeln. Als einzelnes Unternehmen erhalten Sie die Förderung für eine Messeteilnahme an maximal 3 Terminen pro Jahr. Die Messen dürfen nicht im Messeplan des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein. Einzelbetriebliche Maßnahmen sind normalerweise von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen sind Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte.
Quelle: Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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