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Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-BW
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) · CC BY 4.0
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-SN
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-TH
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-SL
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-HE
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-MV
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-ST
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-RP
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-NW
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Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-BE
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-SH
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-BY
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-NI
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Wenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.
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Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung eines Unternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie des Landes Berlin erhalten.
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Wenn Sie sich am Anfang einer innovativen Existenzgründung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten.
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Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-RP
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Europäische Kommission
Der Europäische Sozialfonds Plus ( ESF +) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Verordnung bildet den Rahmen für zahlreiche spezifische Förderungen, die in Deutschland durch den Bund und die Länder angeboten werden.
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Europäische Kommission
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Unternehmen
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