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Alle Filter zurücksetzenDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-BW
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) · CC BY 4.0
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-SN
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-TH
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-SL
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-HE
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-MV
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-ST
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-RP
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-NW
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-BE
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-SH
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-BY
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-NI
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Wenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.
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Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung eines Unternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie des Landes Berlin erhalten.
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Wenn Sie sich am Anfang einer innovativen Existenzgründung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten.
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Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände; Fördergebiet: DE-RP
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Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
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BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
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KfW Bankengruppe
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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Wenn Sie im Land Bremen ein kleines Gründungsvorhaben oder die Entwicklung, Stabilisierung und den Ausbau Ihres Kleinst- und Kleinunternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in Ihr bestehendes Unternehmen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
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