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Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Steuerliche Foerderung von Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz. Rechtsanspruch, keine Frist, kein Antragsstopp, kein Wettbewerb. Zweistufig: erst Bescheinigung bei der BSFZ (fachliche Pruefung des Vorhabens), dann Antrag beim Finanzamt ueber ELSTER (Kosten). Foerdersatz 25 %, fuer KMU bis 35 % der foerderfaehigen Aufwendungen. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sind seit 2020 antragsberechtigt; die eigene Arbeitsstunde wird ab 2026 mit 100 EUR bewertet, zuzueglich 20 % Gemeinkostenpauschale. Daraus ergeben sich fuer eine Einzelperson bis zu rund 87.360 EUR im Jahr bei 2.080 FuE-Stunden; fuer Unternehmen mit Beschaeftigten entsprechend mehr. Rueckwirkend bis zu vier Jahre. ACHTUNG: das Antragsjahr 2022 verfaellt zum 31.12.2026, und die BSFZ-Pruefung dauert oft drei Monate. Abgrenzung bei Software: gefoerdert wird das Loesen technologischer Probleme in Architektur, Datenverarbeitung oder Algorithmen — nicht die Integration bestehender Frameworks und nicht die Gestaltung von Benutzeroberflaechen.
Last updated: 9/3/2026
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